Grundschuldzins

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Die häufigste Baufinanzierung findet sich im sogenannten Grundschulddarlehen oder Hypothekendarlehen. Hierbei wird im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen, deren Höhe gleichzusetzen ist mit der Höhe des Darlehens, Man muss in diesem Zusammenhang jedoch zwischen der nicht verzinslichen und der verzinslichen Grundschuld unterscheiden. Denn bei der verzinslichen Grundschuld wird nicht nur die Darlehenshöhe im Grundbuch vermerkt, sondern zudem auch die Grundschuldzinsen. Der Darlehensgeber hat also im Falle einer Zwangsversteigerung oder Veräußerung nicht nur Anspruch auf den Nominaldarlehensbetrag, sondern auf deutlich mehr. Diese Form der Grundschuld wird seitens der Kreditinstitute gewählt, um auch höhere Förderungen abzusichern, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird. Die Grundschuldzinsen haben mit den Zinsen des eigentlichen Darlehens jedoch keine Gemeinsamkeit. Die Kreditinstitute versuchen eventuelle Zinsschwankungen auszugleichen und möglichst alle Kosten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit zu decken. Daher liegen die Grundschuldzinsen deutlich höher als die eigentlichen Darlehenszinsen. In der Praxis ist die Eintragung einer Grundschuldzins zwischen 15 und 20 Prozent gängig.

 
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