Güterstand
Unter dem Begriff Güterstand versteht man die Vermögensverhältnisse unter Ehegatten. Wer heiratet und keine vertragliche Regelung bezüglich der Vermögensverhältnisse trifft, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft, so ist es meist der Fall. Durch eine vertragliche Regelung können jedoch auch andere Vermögensverhältnisse festgelegt werden. In diesem Zusammenhang unterscheidet man zwischen der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung. Bei der Gütertrennung handelt es sich um eine Vereinbarung, die am häufigsten geschlossen wird, wenn ein Ehevertrag aufgesetzt wird. Der Unterschied besteht darin, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen hat und über dieses verfügen kann. Bevor man eine vertragliche Regelung trifft, sollte man allerdings im Vorfelde den Rat eines Fachmannes einholen. Experten raten in letzter Zeit immer mehr von einer Gütertrennung ab und raten vielmehr zu der modifizierten Zugewinngemeinschaft. Man sollte den Bund der Ehe auf gar keinen Fall aus steuerlichen Gesichtspunkten eingehen, denn dies lohnt sich nur in den seltensten Fällen.

