Gutachterkosten

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In vielen Fällen ist es sinnvoll einen Gutachter einzuschalten. Dies betrifft nicht nur den Erwerb einer Immobilie, sondern auch Verkäufer können aus den verschiedensten Gründen ein Gutachten einholen, welches beispielweise als Verkaufargument dienen kann. Die Kosten für einen Gutachter müssen zunächst von demjenigen getragen werden, der diesem den Auftrag erteilt. Die Kosten sind sehr unterschiedlich, daher lohnt sich zunächst immer ein vergleich, in dem man mehrere Angebote einholt. Grundsätzlich sollte man sich hierbei jedoch sicher sein, welche Leistungen von dem Gutachter erbracht werden sollen. Viele Gutachter rechnen nach einem Stundenlohn ab. Diese Stundensätze liegen jedoch deutlich auseinander, zwischen 45 und 120 Euro. Doch was nützt ein Gutachter, der nur 45 Euro nimmt und für seine Arbeit 20 Stunden in Rechnung stellt, wenn der Gutachter mit einem Stundenlohn von 120 Euro die Arbeit in fünf Stunden leistet? Einige Gutachter bieten Auch Festpreis Pauschalen an. Hier ist also ein Vergleich zu Beginn ratsam. Unter gewissen Umständen, wenn es um ein Gutachten geht, welches auch vor Gericht verwertet wird, müssen die Kosten nicht getragen werden. Wenn der Klage statt gegeben wird, so ist die verlierende Partei verpflichtet auch die Gutachterkosten zu übernehmen.

 
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