Haus schlüsselfertig

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Der Begriff „schlüsselfertig“ den fertigen Zustand eines Bauvorhabens. Das heißt alle vertraglich festgelegten Leistungen wurden ausgeführt und der Schlüssel kann übergeben werden. Gerade im Bereich des Fertighausbaus und beim Bauen mit Bauträgern wird dieser Begriff häufig verwendet. Vertraglich wird dabei meist ein Festpreis für alle Bauleistungen festgelegt. Mit dem Vertrag wird in der Regel der Auftragnehmer verpflichtet, das Gebäude vertrags- und termingerecht zu errichten. Fraglich ist allerdings wann ein Haus als schlüsselfertig bezeichnet werden kann, denn eine Norm gibt es hierüber nicht. So gilt bei einigen Anbieter ein Haus als schlüsselfertig, wenn alle Arbeiten vorgenommen wurden, so dass der Bauherr nur noch seine Möbel ins Haus stellen muss. Sprich auch Wand- und Fußbodenbeläge sind bereits inbegriffen. Bei anderen gilt ein Haus bereits als schlüsselfertig, wenn Wand- und Bodenbeläge vom Bauherren selbst noch zu erbringen sind. Teilweise fehlen sogar die Sanitärobjekte oder die Treppe, die in den Keller führt. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte daher die Bau- und Leistungsbeschreibung genau gelesen werden, denn diese gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen im Preis enthalten sind.

 
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