Haushaltspauschale

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Der Begriff Haushaltspauschale“ spielt bei der Finanzierung einer Immobilie eine große Rolle. Grundsätzlich wird von den Kreditinstituten zunächst überprüft, ob der Betrag, der nach Abzug aller Belastungen übrig bleibt, auch ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst wenn dies gegeben ist, kann seitens des Kreditinstitutes eine Darlehenszusage erfolgen. Die Kreditinstitute legen bei dieser Berechnung Mindestsätze fest, die übrig bleiben müssen, damit nach ihrer Meinung der Lebensunterhalt gesichert ist. Man spricht in diesem Zusammenhang von den Haushaltspauschalen. Für einen 1-Personenhaushalt ergibt sich demnach eine Haushaltspauschale von mindestens 790 Euro, bei einem 2-Personen Haushalt sind es bereits 995 Euro. Für jedes Kind, welches im Haushalt lebt werden noch einmal 154 Euro veranschlagt. Grundsätzlich gelten diese Haushaltspauschalen bei einer gesamtschuldnerischen Haftung. Eine Familie mit zwei Kindern muss demnach nach Abzug aller Belastungen 1.250 Euro übrig behalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Nur sehr selten wird eine Beleihung ermöglicht, wenn diese Pauschalen nicht erreicht werden. In diesen Fällen müssen jedoch andere Umstände dafür sprechen.

 
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