Hausordnung
Hausordnungen dienen insbesondere dafür, die Sauberkeit und Ordnung in einem Gebäude zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um eine Sammlung von privatrechtlichen Vorschriften. Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielweise Gaststätten, Kinos, Schulen und Kindergärten haben typischerweise eine Hausordnung. Aber auch Mehrfamilienhäusern mir mehreren Wohneinheiten haben eine Hausordnung, die in der Regel dem Mietvertrag zu Grunde liegt. An die Vorschriften in der Hausordnung haben sich alle Bewohner des Hauses zu halten. Dabei dürfen diese Vorschriften allerdings nicht den Gesetzesgrundlagen wiedersprechen. In den Hausordnungen werden beispielweise die Flurreinigung, Straßenreinigung, Schneebeseitigung geregelt. Auch Ruhezeiten können hierin vereinbart werden. Spätestens beim Einzug muss der jeweilige Mieter auf die Hausordnung hingewiesen werden. Grundsätzlich muss diese jedoch nicht öffentlich ausgehängt werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Eigentümer berechtigt diese mit einer Abmahnung oder in schweren Fällen bzw. bei wiederholten Verstößen mit einer Kündigung zu ahnden. In öffentlichen Gebäuden kann dies zu einem Hausverbot führen.

