Hauswart

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Der Begriff Hauswart ist eine andere Bezeichnung für den Hausmeister. Ein Hauswart ist dafür zuständig, für die Sauberkeit und die Ordnung eines Gebäudes zu sorgen. In der Regel wird er hierfür von dem jeweiligen Hauseigentümer beauftragt. Bei dem Hauswart handelt es sich um keinen anerkannten Ausbildungsberuf, vielmehr kann sich jeder als solcher bewerben. Allerdings werden in der Regel nur Personen als Hauswart eingesetzt, die zumindest in einem handwerklichen Beruf eine Ausbildung nachweisen können, besser noch in verschiedenen handwerklichen Berufen. Dies liegt darin, dass die Aufgaben des Hausmeisters sehr umfangreich sind und vielfach ein handwerkliches Geschick erfordern. Zu den Aufgaben können beispielweise zählen: Glühbirnen auswechseln, Flurreinigung, Pflege der Außenanlagen, etc. Zu den weiteren Aufgaben können aber auch die Wohnungsübergaben gehören (entsprechend müssen Übergabeprotokolle erstellt werden). Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Nachbarschaftsstreiterein sollte der Hausmeister eingreifen und die Ruhe und Ordnung wieder herstellen. Dauerhafte Streitereien und Verstöße hat er dem Eigentümer mitzuteilen. In seiner Weisung unterliegt er direkt dem Eigentümer, wenn nicht eine Hausverwaltung zwischengeschaltet ist.

 
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