Herstellungs- und Anschaffungskosten
Bei der Errichtung und auch dem Erwerb einer Immobilie fallen für den Käufer eine Reihe von Kosten an. Nicht nur der Kaufpreis der Immobilie ist zu entrichten, sondern zahlreiche andere Kosten, wie beispielsweise Maklergebühren, Notarkosten, Grunderwerbssteuern, Kosten der Grundbucheintragung und Gerichtsgebühren. Bei Bestandimmobilien kommen aber auch die Kosten für eventuelle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen hinzu. Die Summe aller dieser Kosten ergeben die Anschaffungskosten. Von den Anschaffungskosten spricht man grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine bestehende Immobilie handelt, die erworben wird. Dem gegenüber stehen die Herstellungskosten. Von den Herstellungskosten spricht man dann, wenn es sich um einen Neubau handelt – das Gebäude also neu hergestellt wird. Inhaltlich handelt es sich dabei um fast dieselben Kostenpositionen: Makler, Notar, Grunderwerbssteuern, Grundbuchkosten, Kosten für Außenanlagen, Handwerkerkosten, Materialien, usw.

