Honorarordnung

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Unter der Honorarordnung versteht man die „Honorarordnung (HO) für Architekten (A) und Ingenieure (I)“, die abgekürzt auch häufig einfach mit HOAI bezeichnet wird. Für alle Leistungen, die ein Architekt oder ein Ingenieur erbringt, hat dieser auch einen Anspruch auf Bezahlung. Diese berechnet er nach den Grundlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Hier finden sich die jeweiligen Mindest- und Höchstsätze für bestimmte Leistungen des Architekten bzw. Ingenieurs. Innerhalb dieser festgelegten Grenzen kann der Architekt sein Honorar nach eigenem Ermessen festlegen. Aber auch für den Bauherren kann dies Vorteile mit sich bringen, denn hierdurch wird ein größerer Spielraum bei den vertraglichen Vereinbarung beider Parteien gegeben. Grundsätzlich sollte eine Auftragsvergabe nur auf einer schriftlichen Vereinbarung hin getroffen werden. Entsprechende Muster Architektenverträge finden sich im Handel. Wird in der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien nichts anderes festgelegt, so gelten für die zu erbringenden Leistungen immer die Mindestsätze. Nur bei einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherren oder aber bei einer außergewöhnlichen Leistung darf der Architekt den Höchstsatz überschreiten.

 
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