Hypothek

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Der Begriff Hypothek stammt aus dem griechischen und bedeutet soviel wie „Unterpfand“. Die Belastung eines Grundstückes, egal ob bebaut oder unbebaut, mit einem Pfandrecht, wird als Hypothek bezeichnet. Dieses Pfandrecht wird in das Grundbuch eingetragen. In erster Linie dient die Hypothek der Absicherung von langfristigen Krediten, die bei der Baufinanzierung eine große Rolle spielen. Zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und dem Kreditgeber entsteht eine Hypothek durch Einigung. Der Kreditgeber, Bausparkasse, Bank oder Sparkasse erhält mit der Hypothek das Recht, eine Versteigerung des Grundstückes zu veranlassen, wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungen nicht fristgerecht nachkommt. Grundsätzlich muss es jedoch nicht zu einer Zwangversteigerung kommen, sondern anstelle dessen kann das Grundstück auch unter Zwangsverwaltung gestellt werden. In diesem Fall können die Pacht- bzw. Mietzinsen vereinnahmt werden. Ein Grundstück kann auch mit mehr als einer Hypothek belastet werden. Hier spielt der Rang der Hypothek eine große Rolle, denn in der Reihenfolge des Rangs werden die verschiedenen Gläubiger bei einer Zwangversteigerung bedient.

 
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