Hypothekenbank

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Die Definition und die gesetzliche Grundlage der Hypothekenbanken fand sich im Hypothekenbankgesetz, welches jedoch zum 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt wurde. Daher kann der Begriff „Hypothekenbank“ keiner rechtlichen Bedeutung mehr zugemessen werden. Bei der Hypothekenbank handelte es sich ursprünglich um ein Kreditinstitut auf privatrechtlicher Basis. Der Geschäftbetrieb bestand überwiegend daraus, eine Beleihung von inländischen Grundstücken vorzunehmen und entsprechende Hypothekenpfandbriefe herauszugeben. Des weiteren gewährten die Hypothekenbanken auf Grundlage der erworbenen Hypotheken den Anstalten des öffentlichen Rechts und den inländischen Körperschaften Darlehen. Bei der Hypothekenbank handelte es sich also um ein ganz spezielles Kreditinstitut. Daher unterlag es auch einer besonderen Aufsicht und unterlag einer Begrenzung des Geschäftskreises. Das zur Grundlage dienende Hypothekenbankgesetz wurde durch das Pfandbriefgesetz abgelöst, welches nun eine einheitliche Regelung bietet. In diesem Zusammenhang ist jedoch die Rechtsgrundlage für das Spezialbankprinzip entfallen.

 
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