Hypothekenpfandbrief

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Bei den Hypothekenpfandbriefen handelt es sich um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die grundsätzlich nur von den privaten Hypothekenbanken, auch Realkreditinstitute genannt, herausgegeben werden dürfen. Die gesetzliche Grundlage hierüber findet sich im Hypothekenbankgesetzt welches jedoch zum 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz abgelöst wurde. Auf der Grundlage des Pfandbriefgesetzes dürfen auch öffentlich, rechtliche Kreditanstalten, wenn sie Inhaber sind, Hypothekenpfandbriefe herausgeben. Mit der Ausgabe der Hypothekenpfandbriefen wird die Refinanzierung des Realkredite ermöglicht. Diese Realkredite werden grundsätzlich nur gewährt, wenn eine Beleihung des Grundstückes gewährleistet ist. Grundsätzlich wird bei der Eintragung der Grundschuld, seitens des Grundbuchamtes ein Hypothekenbrief ausgestellt, wenn dieser Ausstellung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Gläubiger erwirbt die Hypothek erst, wenn es den Hypothekenpfandbrief auch hat. Diesen kann er entweder vom Eigentümer selbst erhalten oder man einigt sich auf eine Übergabe durch das Grundbuchamt. Eine Geltendmachung der Hypothek ist nur möglich, wenn der Gläubiger den Hypothekenpfandbrief auch vorlegen kann. Heute wird jedoch in den meisten Fällen der Erteilung eine Hypothekenpfandbriefes widersprochen.

 
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