Immobilie

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Bei der Immobilien, die auch häufig als Liegenschaft bezeichnet wird, handelt es sich um ein unbewegliches Gut. Der Begriff Immobilie lässt aus dem Lateinischen „im-mobilis“ ableitet, was übersetzt eine nicht bewegliche Sache bedeutet. Unter der Immobilie versteht man sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke. Also nicht nur das Grundstück selbst ist eine Immobilie, sondern auch das darauf befindliche Gebäude zählt zur Immobilie. Im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen, die beispielweise den Gebrauch oder den Eigentumserwerb betreffen, gelten sie als bewegliche Güter. Grundsätzlich sind bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie immer drei verschiedene Vorgänge zu erfüllen, damit eine rechtskräftige Eigentumsübertragung stattfindet. Zunächst erfolgt der Kaufvertrag, der jedoch notariell beurkundet sein muss. Anschließend erfolgt die Auflassung, welche eine Einigung über den Eigentumsübergang darstellt und ebenfalls notariell beurkundet wird. Zuletzt muss noch die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Häufig sind Immobilien auch mit Rechten belastet, wie beispielweise Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten.

 
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