Infrastruktur
Der Begriff Infrastruktur lässt sich vom lateinischen Wort „infra“ ableiten, welches übersetzt „unterhalb oder unten“ heißt. Unter der Infrastruktur versteht man langlebige Grundeinrichtungen, die sowohl materieller, institutioneller, als auch personeller Art sein können. Die Infrastruktur garantiert die volle Funktion der arbeitsteiligen Volkswirtschaft. In diesem Zusammenhang spricht man auch oft von der öffentlichen Infrastruktur. Ursprünglich verstand man unter der Infrastruktur alle Leitungen, die sich im Boden befanden, wie beispielweise Kabel und Rohrleitungen. Die Aufgabe zur Erstellung einer ausreichenden Infrastruktur liegt in der Regel bei Staat bzw. deren öffentlich, rechtlichen Einrichtungen. Dies erfordert zunächst eine grundlegende Planung, mit anschließender Erstellung und auch der entsprechenden Instandhaltung. Gerade Erstellung und Instandhaltung werden heute vielfach privatrechtlichen Firmen übertragen. Die Nutzung der Infrastruktur muss allen Bürgern möglich sein, hinzu kommen für alle Bürger verpflichtende Infrastruktur-Bereiche, wie beispielweise die Müllentsorgung.

