Inklusivmiete

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Die Inklusivmiete wird häufig auch als Bruttomiete bezeichnet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass in dem jeweiligen Mietvertrag nur ein fester Mietzins vereinbart wird, der jedoch alle Nebenkosten bereits enthält. Der Mieter hat also keine separaten Nebenkosten mehr zu zahlen. Heute sind solche Inklusivmietverträge ausgeschlossen, ad sich mit dem Erlass der Heizkostenverordnung eine gravierende Änderung diesbezüglich ergeben hat. Demnach müssen heute die Heizkosten, als auch die Kosten für den Warmwasserverbrauch, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Über diese beiden Positionen kann eine Vorauszahlung vereinbart werden, die dann regelmäßig abzurechnen ist. Dementsprechend gibt es heute keine reine Inklusivmiete mehr. Allerdings findet man Verträge, die eine Teil-Inklusivmiete zu Grunde legen. Der Mietzins beinhaltet in diesen Fällen einen Teil der Betriebkosten und ein anderer Teil der Betriebkosten wird entsprechend in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Betriebskosten, sind in der Regel die, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden können.

 
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