Innenbereich

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In Deutschland versteht man unter dem Innenbereich ein spezielles Gebiet, welches im Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen steht. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Paragrafen 34 des Baugesetzbuches. Allerdings wird hierin keine einheitliche Definition des Begriffes vorgenommen. Die Gemeinden selbst können die Grenzen für den Innenbereich nach eigenem Ermessen in ihren Satzungen festlegen. Grundsätzlich muss man zwischen dem beplanten und unbeplanten Innenbereich unterscheiden. Für beplante Innenbereiche liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor, für unbeplante Innenbereiche besteht (noch) kein bebauungsplan. Die Zulässigkeit für ein Bauvorhaben im baurechtlichen Sinne ist also abhängig davon im welchen Innenbereich dieses vorgenommen werden soll. Liegt das zu bebauende Grundstück nicht im Innenbereich, so spricht man von einer Lage im Außenbereich. Liegt im Innenbereich kein gültiger Bebauungsplan vor, so kann dennoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Bebauung möglich sein. Vor allem muss sich das Bauvorhaben an die Eigenarten der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

 
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