Investitionszulage

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Bei einer Investitionszulage handelt es sich um eine Subvention, die von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt wird. Die Investitionszulage wird in der Regel für festgelegte betriebliche Investitionen gewährt, allerdings auch nur in den entsprechenden Fördergebieten in Deutschland. Zu den Fördergebieten zählen die neuen Bundesländer: Sachsen, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Grundsätzlich haben alle Steuerpflichtigen im Sinne des Körperschafts- und des Einkommensteuergesetzes einen Anspruch auf die Investitionszulage, wenn sie eine begünstigte Investition im Fördergebiet vornehmen. Zu den begünstigten Investitionen gehören dabei die Herstellung und die Anschaffung von neuen Wirtschaftsgütern, die abnutzbar und beweglich sind und dem Anlagevermögen zugeführt werden. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, die rechtliche Grundlage findet sich im Investitionszulagengesetz. Der Antrag auf die Investitionszulage hat beim zuständigen Finanzamt zu erfolgen. Dort gibt es entsprechende amtliche Vordrucke, die ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.

 
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