Jahreseinkommen

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Unter dem Jahreseinkommen versteht man das gesamte Einkommen welches innerhalb eines Jahres erzielt wurde. Dabei zählt nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen, sondern auch alle Sonderzahlungen innerhalb des Jahres. Hier seien beispielweise das Urlaubs- und Weihnachtgeld genannt, welches nur einmal jährlich gezahlt wird. Aber auch Zuschläge und Zulagen zählen zu dem Jahreseinkommen, wie beispielweise die vermögenswirksame Leistung. Sogenannte einmalige Zahlungen, die auf Grund eines bestimmten Anlassen gezahlt werden, gehören mit in das Jahreseinkommen, zum Beispiel Zuwendungen auf Grund eines Jubiläums. Alle erfolgten Zahlung zusammen ergeben also das letztendliche Jahreseinkommen, welches gerade bei der Immobilienfinanzierung eine wesentliche Rolle spielt. Denn in erster Linie geht man hier vom Jahreseinkommen aus und nicht von dem monatlichen Einkommen, da dieses erheblichen Schwankungen unterliegen kann. Häufig werden Sonderzahlungen, wie das Weihnachtgeld, auch für spätere Sondertilgungen des Darlehens verwendet.

 
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