Jahresrohertrag
Um die Rentabilität einer Immobilie, die vermietet wird, zu beurteilen, erfolgt die Berechnung des Jahresreinertrages und des Jahresrohertrages. Der Jahresrohertrag kann in diesem Zusammenhang mit der Nettokaltmiete gleichgesetzt werden. Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um die Mieteinnahmen, die ein Eigentümer aus der Immobilie innerhalb des Jahres erzielt, wobei die Mietnebenkosten enthalten sind. Der Jahresreinertrag ergibt sich aus dem Jahresrohbetrag, also der Nettokaltmiete, abzüglich der Bewirtschaftungskosten, die nicht umlagefähig sind. Der Jahresreinertrag wird in der Regel zur Etragswert-Ermittlung benötigt. Der zur Berechnung zu Grunde liegende Kapitalisierungsfaktor enthält in der Regel auch die Abschreibung, die sich durch die jeweilige Restnutzungsdauer der Immobilie ergibt, enthalten. Der Jahresreinertrag ist besonders für Käufer einer Immobilie wichtig, die diese als Kapitalanlage verstehen. Insbesondere kommt es bei der Kapitalanlage auf eine möglichst hohe Renditemöglichkeit an. Der Jahresreinertrag kann hierüber bedingt Aufschluss geben, denn hierbei werden die Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt.

