Jahresrohmiete

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Unter der Jahresrohmiete versteht man alle Gelder, die der Mieter innerhalb eines Jahres zu entrichten hat. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Grundlage (Mietvertrag) für das Mietobjekt. Zur Jahresrohmiete gehört dabei nicht nur die reine Kaltmiete, sondern auch die Umlagen und sonstige Leistungen, die der Mieter erbringen muss. Auch die Betriebskosten sind bei der Berechnung der Jahresrohmiete mit einzubeziehen, wie beispielweise zu zahlende Gemeindegebühren. Diese werden auch dann mit einbezogen, wenn diese von der Gemeinde direkt vom Mieter eingezogen werden. Nicht miteinbezogen werden dürfen die Kosten für den Betrieb der Warmwasserversorgungs-, Heizungs- und Brennstoffversorgungsanlagen, sowie alle Kosten, die nicht die Raumnutzung unmittelbar betreffen. Auch Kosten, die nur einzelne Mieter betreffen, also nicht die Gesamtheit, dürfen in der Jahresrohmiete nicht einbezogen werden. Werden Mietobjekte selbst genutzt, zu einem stark von der üblichen Miete abweichenden Mietpreis vermietet oder zeitweise unentgeltlich überlassen, so muss die übliche Jahresrohmiete angesetzt werden.

 
Bild Registrieren2