Kapitalausschüttung

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Bei einer Kapitalausschüttung handelt es sich um eine Auszahlung eines bestehenden Kapitalguthabens, welches in der Regel über mehrere Jahre hinweg angespart wurde. Man muss zwischen der Teilkapitalausschüttung und der vollen Kapitalausschüttung unterscheiden. Solche Kapitalausschüttung gibt es beispielweise bei Lebensversicherungen. Die Auszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit in Form einer einmaligen Zahlung (volle Kapitalausschüttung). Alternativ finden sich auch Formen der Lebensversicherung, die regelmäßige Teilauszahlungen vornehmen. So erfolgt beispielweise nach zwölf Jahren eine Teilauszahlung von 10 Prozent der Versicherungssumme und alle 4 oder acht Jahre später erneut. Der Hauptteil des Kapitals wird dann am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Eine volle Kapitalausschüttung ist jedoch bei Altersvorsorgeverträgen, die staatlich gefördert werden, nicht möglich, denn das Kapital soll der Altersvorsorge dienen und sollte in Form einer monatlichen Leibrente ausgezahlt werden. Diesbezüglich gibt es nur sehr geringe Ausnahmen.

 
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