Kapitaldienstfähigkeit
Die Kapitaldienstfähigkeit bezieht sich auf den jeweiligen Kreditnehmern. Ist dieser im Sinne des Kreditnehmers Kapitaldienstfähig, so ist er in der Lage, die spätere Tilgung, sowie Zinszahlungen zu tätigen. Sprich er kann die Rückzahlung des Darlehens bzw. Kredites auf Grund seiner laufenden Einkünfte gewährleisten. Die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers wird grundsätzlich vor der Gewährung eines Darlehens überprüft. Dabei spielen die verschiedensten Kriterien eine Rolle, wie das Beschäftigungsverhältnis und die Einnahmen bzw. die Ausgaben. Da je nach den persönlichen Umständen, diese Angaben sehr unterschiedlich sind, muss eine intensive Prüfung erfolgen. Nimmt man alle vorhandenen Einnahmen und zieht von diesem die kompletten Ausgaben ab, so erhält man das frei zur Verfügung stehende Einkommen. Dieses muss jedoch sowohl den Lebensunterhalt abdecken, als auch die Darlehenstilgung. Für den Lebensunterhalt werden von den Kreditinstituten Pauschalen in Ansatz gebracht, die sich nach der Anzahl der Familienmitglieder richtet.

