Kapitalkosten
Unter den Kapitalkosten versteht man alle Kosten, die bei der Beschaffung von Kapital für eine bestimmte Investition entstehen. Diese Kosten können sowohl bei der Beschaffung von Fremdkapital als auch bei der Beschaffung von Eigenkapital entstehen. Unter den Kosten des Fremdkapitals werden beispielweise alle Kosten des Kreditinstitutes verstanden, die der Kreditnehmer zu zahlen hat, allen voran die Zinsen. Verwaltungskostenbeiträge und Erbbauzinsen werden auch zu den Kosten des Fremdkapitals gezählt. In der Regel werden die Kosten für das Fremdkapital im jeweiligen Vertrag festgelegt und sind dem Kreditnehmer bekannt. Kosten im Bereich des Eigenkapitals entstehen dagegen nur bei Unternehmen, die eine bestimmte Investition vornehmen. Bei einer Aktiengesellschaft können beispielsweise die Aktionäre Geber des Eigenkapitals sein. Diese erwarten jedoch eine entsprechende Verzinsung, die Kosten für das Unternehmen darstellt. Hier muss jedoch gesagt werden, dass die Kosten nicht vertraglich festgelegt werden, denn die Zinsen werden nach dem Jahresüberschuss berechnet.

