Kaufvertrag
Der Kaufvertrag stellt eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer dar. Beide Parteien gehen mit dem Abschluss eines Kaufvertrages Verpflichtungen ein. Der Käufer verpflichtet sich demnach den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten, der Verkäufer hingegen verpflichtet sich die Kaufsache an den Käufer zu übergeben. Für den Grundstücks- bzw. Immobilienkauf reicht ein schriftlich vereinbarter Kaufvertrag nicht aus. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass es hier der notariellen Beurkundung bedarf. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Paragraphen 313 des bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings wird mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages beider Parteien, nicht automatisch auch die Eigentumsübertragung vollzogen. Erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch ist der Eigentumsübertrag vollzogen. In der Praxis bedeutet dies, dass zwischen dem Abschluss und der Grundbuch-Eintrag mitunter mehrere Wochen vergehen können. Käufer einer Immobilie sollten sich während dieser Zeit gegen nachteilige Verfügungen schützen. Mit dem Verkäufer sollte eine Vereinbarung über eine Vormerkung im Grundbuch vereinbart werden und diese sollte entsprechend beantragt werden.

