Kaution
Bei der Kaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung des Mieters dem Vermieter gegenüber. Eine Kaution kann seitens des Vermieters nur verlangt werden, wenn diese auch vertraglich vereinbart wurde. Sie dient der Sicherheit in dem Falle, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Grundsätzlich darf die Kaution den Betrag von drei Monatsmieten nicht übersteigen. Ausschlaggebend hierbei ist immer die Kaltmiete. Die gesetzliche Regelung hierüber findet man im Paragrafen 551 des bürgerlichen Gesetzbuches. Grundsätzlich ist die Kaution von der vereinbarten Kaltmiete zu Beginn des Mietverhältnisses zu berechnen. Allerdings sind innerhalb des Mietvertrages Klauseln zulässig, bei denen die Kaution aufgestockt werden muss, wenn die Miete entsprechend erhöht wird. Der Vermieter muss dem Mieter auf Wunsch jederzeit Auskunft über die Kaution geben, beispielsweise über deren Verbleib oder Höhe. Hinzu kommt, dass es dem Vermieter auf Wunsch Belege vorweisen muss. Die Kaution kann bar oder per Überweisung an den Vermieter gezahlt werden. Dann ist dieser verpflichtet, den Betrag anzulegen und diesen zu verzinsen. Auch Kautionen in Form von Bankbürgschaften oder sogenannten Sperrkonten sind möglich.

