Kerngebiet

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Unter dem Begriff „Kerngebiet“ versteht man einen speziellen Bereich. Hierbei handelt es sich um ein Baugebiet, indem sich überwiegend Wirtschaft, Verwaltung und Handelsbetriebe ansiedeln. Die Definition des Kerngebietes findet sich in der Baunutzungsverordnung. In vielen Städten bildet die Innenstadt das Kerngebiet. Neben den genannten Einrichtungen, soll das Kerngebiet aber auch der Unterbringung von den verschiedensten kulturellen Einrichtungen dienen. In einem Kerngebiet sind beispielweise folgende Einrichtungen zulässig: Büro-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Speise- und Schankwirtschaften, Beherbergungsbetriebe. Anlagen für kulturelle, kirchliche, sportliche, soziale und gesundheitliche Zwecke und Parkhäuser. Tankstellen und Wohnungen werden in der Regel nur ausnahmsweise zugelassen. Allerdings kann aus städtebaulichen Gründen, die Bebauung mit Wohnungen festgesetzt werden. In solchen Fällen wird meistens festgelegt, dass die oberen Geschosse als Wohnungen zu bauen sind.

 
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