Kinderzulage

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Unter der Kinderzulage versteht man eine zusätzliche Förderung im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes, welches jedoch heute nicht mehr existent ist. Wer jedoch Eigenheimzulage und Kinderzulage erhält, der bekommt diese auch weiterhin über den gesamten Zulagenzeitraum hinaus ausgezahlt. Grundsätzlich wurde die Kinderzulage an die Eigenheimzulage gekoppelt. Dass heißt anspruchsberechtigt waren nur die Familien, die Eigenheimzulage gewährt bekamen. Pro im Haushalt lebenden Kind konnte eine zusätzliche Kinderzulage beantragt werden, die für jedes Kind 800 Euro im Jahr betrug. Insgesamt wurde die Kinderzulage, wie auch die Eigenheimzulage, über einen Zeitraum von acht Jahren gezahlt. Hierbei handelte es sich um eine der größten staatlichen Subventionen, die vor allem Familien zu ihrem Eigenheim verhelfen sollten. So konnten auch kinderreiche Familien mit relativ geringem Eigenkapital, ein Eigenheim erwerben oder errichten. Heute findet man zudem eine Kinderzulage, die zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eingeführt wurde. Einen Anspruch auf Kinderzulage in diesem Sinne haben Eltern oder Alleinerziehende, deren Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht jedoch den des Kindes.

 
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