Kommunalabgaben

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Unter dem Begriff Kommunalabgaben versteht man öffentliche Abgaben, die an die zuständige Kommune zu entrichten sind. Diese können sowohl von den Bürgern (Einwohnern) als auch von juristischen Personen gefordert werden. Die Ausgestaltung der Kommunalabgaben in den Kommunen findet sich im Kommunalabgabegesetz der jeweiligen Bundesländer. Man muss bei den Kommunalabgaben, Gebühren, Steuern, Beiträge und andere kommunale Abgaben differenzieren. Im Rahmen der Steuern haben die Kommunen die Möglichkeit, selbst Aufwands- oder Verbrauchssteuern festzusetzen und diese zu erheben. Die Grundsteuern und die Gewerbesteuer, die erhoben wird, gehen ebenfalls den Kommunen zu. Diese beiden Steuerarten gehören zu der größten Einnahmequelle der Kommunen. Obwohl die Einkommen- und Umsatzsteuer von den Ländern erhoben werden, sind die Kommunen daran beteiligt. Unter den kommunalen Gebühren werden beispielweise Verwaltung-, Abwasser- und Benutzungsgebühren verstanden. Unter kommunalen Beiträgen versteht man zum Beispiel die anfallenden Erschließungskosten bei Grundstücken. Unter kommunalen Abgaben in eigener Art fallen alle Abgaben, die den vorherigen drei Bereichen nicht zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die Kurtaxe.

 
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