Kommunaldarlehen
Unter Kommunaldarlehen, werden Kredite verstanden, die an Anstalten des öffentlichen Rechts vergeben werden. Sie dienen der öffentlichen Hand zur Finanzierung der verschiedensten Investitionsvorhaben. Kommunaldarlehen können den unterschiedlichsten Investitionen dienen, wie beispielweise dem Bau von Altenheimen, Schulen, Sportstätten, Kindergärten oder auch für geeignete Maßnahmen bezüglich des Umweltschutzes. Natürlich gibt es darüber hinaus noch viele andere Investitionsvorheben, die mit Kommunaldarlehen finanziert werden. Grundsätzlich muss man jedoch zwischen den Kommunalkrediten und den unechten Kommunalkrediten unterscheiden. Bei den echten Kommunalkrediten ist der Kreditnehmer eine Anstalt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Länder und Bund). Da die Bonität in der Regel einwandfrei ist und sie mit dem gesamten Vermögen in Haftung stehen, so auch mit dem Steueraufkommen, werden die Kommunalkredite ohne Sicherheitsstellung gewährt. Bei den unechten Kommunalkrediten ist eine Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts lediglich Bürge für das Kommunaldarlehen, jedoch nicht der Kreditnehmer selbst.

