Konventionalstrafe
Bei der Konventionalstrafe handelt es sich um eine Vertragsstrafe, die einer der Vertragspartner dem anderen zusagt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen nicht, unzureichend oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Die Konventionalstrafe wird in jeweiligen Vertrag festgelegt, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird. Die rechtliche Grundlage zur Konventionalstrafe findet sich im Paragrafen 339 und folgende des bürgerlichen Gesetzbuches. Durch die Festlegung einer Konventionalstrafe soll der jeweilige Schuldner (derjenige der eine Leistung zu erbringen hat) zu einem vertragskonformen Verhalten bewogen werden. Die Konventionalstrafe kann seitens des Gläubigers bei einem Vertragsbruch als Mindestschaden geltend gemacht werden. Somit ist der Gläubige nicht auf gesetzliche oder vertragliche Ansprüche angewiesen. Denn hierbei müsste er die Schadenshöhe beweisen. Es gibt verschiedene Bereiche in denen Verträge eine Konventionalstrafe mit einbeziehen, wie beispielweise im Arbeitsrecht, bei Unterlassungserklärungen, bei Verträgen unter Geschäftsleuten oder in Werk- bzw. Bauverträgen. Gerade bei der Errichtung eines Hauses wird meist eine Konventionalstrafe mit einbezogen, wenn das Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht fertig gestellt wird. Der Schuldner unterliegt hierbei einer Bindefrist, die er einzuhalten hat.

