Kostenermittlung
Die Kostenermittlung ist ein wichtiger Bestandteil beim Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie. Allerdings können die Kosten nach den verschiedensten Verfahren ermittelt werden: durch die Kostenschätzung, die Kostenberechnung, den Kostenanschlag und der Kostenfeststellung. Handelt es sich bei Kostenschätzung, -berechnung und –anschlag nur um eine Prognose der voraussichtlich entstehenden Kosten, so ist die Kostenfeststellung eine genaue Dokumentation aller Kosten, die tatsächlich angefallen sind. Die Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten, ist je nach Verfahren mehr oder weniger genau. Allerdings gibt es hierüber keine genaueren Definitionen. Dass heißt das die tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten geringfügig abweichen können. Als Anhalt können die folgenden Prozentwerte als Richtwert dienen. Kostenschätzungen können rund 10 bis 15 Prozent, Kostenberechnungen 5 bis 10 Prozent und Kostenanschläge sollten nur bis zu 5 Prozent von den tatsächlich entstehenden Kosten abweichen. Hierüber gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, lediglich wurde bei Streitigkeiten von einigen Gerichten diesbezüglich Recht gegeben.

