Kostenmiete
Unter der Kostenmiete ist ein bestimmter Mietsatz zu verstehen, der alle laufenden Aufwendungen vollständig abdeckt und dabei jedoch die tatsächlichen Finanzierungskosten berücksichtigt. Dabei muss auch die Berücksichtigung der öffentlichen Baudarlehen erfolgen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Paragrafen 72 des Wohnungsbaugesetzes. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Vorteile des Eigentümers im Bereich der Finanzierung, auch an die Mieter weitergegeben werden. Insbesondere ist hiervon der soziale Wohnungsbau betroffen. Der Eigentümer selbst erhält also finanzielle Vorteile durch die öffentlichen Baudarlehen, die er jedoch nicht selbst nutzen kann, sondern an die Mieter in Form einer geminderten Miete weitergeben muss. Anders gesagt bedeutet dies, dass sich die Mieten innerhalb des sozialen Wohnungsbau nach der Kostenmiete richten, wobei alle Ertragssubventionen seitens des Staates die Miete mindern.

