Kostenordnung

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Bei der Kostenordnung handelt es sich um ein deutsches Gesetz, welches eigentlich als Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bekannt ist, und häufig auch einfach mit KostO abgekürzt wird. Das Gesetz wurde zum 25. November 1935 zum ersten Mal in Kraft gesetzt, bis heute jedoch mehrfach geändert. Es regelt in seinem Inhalt die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sowie deren Auslagen und Gebührenerhebung. Einerseits werden hiermit die Gerichtskosten geregelt, andererseits aber auch die Kosten von Notaren. Grundsätzlich richten sich die Gebühren in der Regel nach dem jeweiligen Geschäftswert. Dementsprechend findet man in der Kostenordnung eine Tabelle, aus der die Kosten für Geschäftswerte bis zu einem Betrag von einer Millionen Euro entnommen werden können. Des weiteren findet man in der Kostenordnung Angaben dazu, wer als Kostenschuldner gilt und wer für die jeweiligen Kosten haftet. Außerdem wird dort geregelt bei welchem Gericht der Kostensatz durchzuführen ist, Bestimmungen über Vorschussleistungen und Bestimmungen bezüglich des Geschäftswertes.

 
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