Kredit
Der Begriff Kredit wurde von den beiden lateinischen Wörtern „credere“ und „creditum“ abgeleitet, welche ins Deutsche übersetzt „glauben“ und „das auf Treu und Glauben Anvertraute“ heißen. Grundsätzlich versteht man hierunter die Überlassung von Geld oder Sachen für eine bestimmte Zeit. Man unterscheidet die verschiedensten Kreditarten, wie beispielweise Wechsel, Stundungen, Kreditverträge oder auch Einkäufe die abgezahlt werden. Zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen, der sogenannte Kreditvertrag. Der Kreditnehmer verpflichtet sich den Kreditbetrag in festgesetzter Weise zurückzuzahlen, in der Regel werden zusätzlich Zinsen für den Betrag erhoben. Der Kreditgeber gewährt in der Regel seinen Kunden nur einen Kredit, wenn dieser ihm eine Bonität nachweisen kann. Nur so kann er relativ sicher sein, dass der Kreditbetrag auch zurückgezahlt wird. Für die Kreditinstitute gelten zahlreiche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die bei der Kreditgewährung zu beachten sind. Wird ein Kredit beantragt, so werden zunächst Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit geprüft, anschließend erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten, bevor die Kreditzusage erteilt wird. Im folgenden wird der Kreditvertrag geschlossen, die Kreditsicherheiten werden gestellt und der Kreditgeber stellt den Kreditbetrag bereit.

