Kreditsicherheiten
Unter Kreditsicherheiten versteht man alle Rechte die ein Kreditnehmer dem entsprechenden Kreditinstitut einräumt, um die Kreditsumme zu sichern. Man unterscheidet verschiedene Formen der Kreditsicherheit, wie beispielweise Pfandrechte an Rechten, Grundstücken und beweglichen Sachen. Bei der Immobilienfinanzierung wird in diesem Zusammenhang in der Regel eine Hypotheken- oder Grundschuld dem Kreditinstitut eingeräumt. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein den Kredit abzuzahlen, so hat das Kreditinstitut die Möglichkeit, dass Grundstück zu veräußern oder Zwangs zu versteigern. Der Erlös aus der Versteigerung/Verkauf geht der Bank zu, die mit diesem Betrag die Restschuld ablösen kann. Es gibt jedoch noch verschiedene andere Möglichkeiten der Kreditsicherung, wie beispielweise Bürgschaften, Schuldbeitritte, Sicherungsübereignungen, Sicherungszessionen, Eigentumsvorbehalte und die Abtretung von Forderungen. In erster Linie kommt es hierbei auf die Höhe des Kredites und auf die Verwendung an. Bestehende Lebensversicherungen können beispielweise als Sicherheit an die Bank abgetreten werden. Wurde der Kredit vollständig abbezahlt wird die Abtretung wieder aufgehoben.

