Kreditzins
Der Kreditzins wird auch als Darlehenszins bezeichnet, wobei es sich hierbei um den Nominalzinssatz eines Kredites handelt. Von Laien wird er fälschlicher Weise häufig auch für den Effektivzins genutzt. Der jeweilige Kreditvertrag bildet die Grundlage für den Kreditzins bzw. Nominalzins. Es handelt sich hierbei um einen prozentualen Aufschlag, der vom Kreditnehmer an den Kreditgeber zu zahlen ist. Der Kreditzins richtet sich nach den allgemeinen marktüblichen Zinskonditionen und ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkreditkosten. Die marktüblichen Zinskonditionen ergeben sich aus der veranschlagten Marge der Bank und deren Refinanzierungskosten. Der Kreditzins spiegelt jedoch nicht die gesamten Kosten des Kredites wieder. Aufgrund dessen sind die Kreditinstitute verpflichtet in ihren Kreditangeboten auch den Effektivzins anzugeben. In diesem Effektivzins sind viele Darlehensnebenkosten mit eingerechnet, jedoch auch nicht alle. Der Kreditzins wird im Vertrag festgelegt und wird in der Regel pro Jahr/anno angegeben. Es kann sich sowohl um einen festen, als auch um einen variablen Zins handeln.

