Kündigung
Bei der Kündigung einer Mietwohnung müssen bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Für den Mieter liegt diese Frist bei drei Monaten, für Vermieter gelten andere Fristen die abhängig von der Mietdauer sind. Grundsätzlich muss man jedoch zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterscheiden. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen keine Kündigungsfristen vorliegen. Allerdings muss die Kündigung durch einen schwerwiegenden Grund begründet werden. Beispielweise, wenn der Mieter mit zwei oder mehr Mietzahlungen im Rückstand steht. Die Kündigung sollte in jedem Falle schriftlich erfolgen. Eine Kündigung des Vermieters ist immer nur aus einem berechtigten Interesse möglich, dies sollte vor allem dann bedacht werden, wenn eine vermietete Eigentumswohnung gekauft wird. Auf die jeweilige Situation des Mieters kommt es bei der Kündigung des Vermieters zunächst nicht an, dennoch kann der Mieter darauf klagen, dass das Mietverhältnis weiterhin fortgesetzt wird, wenn die Kündigung eine nicht zu rechtfertigende Härte für den Mieter darstellen würde. Dies ist dann gegeben, wenn kein angemessener und zumutbarer Ersatzwohnraum beschaffen werden kann, Armut oder Kinderreichtum das finden einer neuen Wohnung verhindern oder auf Grund des hohen Alters des Mieters.

