landesverbürgtes Darlehen
Der Begriff landesverbürgtes Darlehen wird in zwei verschiedenen Bereichen verwendet. Zum einen versteht man hierunter eine staatliche Förderung des Wohnungsbaus, die in Form von Krediten gewährt wird. In diesem Zusammenhang spricht man häufig auch von den landesverbürgten Darlehen, die sich vor allem durch ihren günstigen Zinssatz (im Vergleich zu herkömmlichen Banken) auszeichnen. Diese staatlichen Förderungen sind in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel bestimmte Einkommensgrenzen. Damit möchte der Staat vor allem auch Familien bei ihrem Wunsch nach Wohneigentum unterstützen. Zum anderen versteht man unter landesverbürgten Darlehen jedoch auch Kredite, die an den Gemeinden und Ländern gewährt werden. Man bezeichnet diese auch als Kommunaldarlehen, die nur an Anstalten des öffentlichen Rechts vergeben werden. Der jeweilige Schuldner haftet hierbei mit seinem Gesamtvermögen, so dass in der Regel keine Absicherung erfolgen muss.

