Landschaftsarchitekt
Bei der Bezeichnung Landschaftsarchitekt handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die nur Diplom Ingenieure tragen dürfen, die einen entsprechenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur nachweisen können. Grundsätzlich muss eine Eintragung als Mitglied bei der Architektenkammer vorgenommen werden, bevor die Bezeichnung „Landschaftsarchitekt“ verwendet werden darf. Landschaftsarchitekten können sowohl auf freiberuflicher Basis tätig sein, als auch im Angestellten- oder Beamtenverhältnis in Organisationen oder der Verwaltung beschäftigt sein. In erster Linie befasst sich der Landschaftsarchitekt mit der Gestaltung verschiedener Landschaften, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von Dörfern, Städten und Gemeinden liegen können. Dabei übernimmt er zunächst die Planung an Hand verschiedener Pläne und Unterlagen und überwacht und begleitet im Anschluss die Umsetzung. Unter Umständen muss er bei der Ausarbeitung verschiedene thematische Schwerpunkte setzen, wie beispielsweise ökologische Gesichtspunkte.

