Landschaftsschutzgebiete

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Landschaftsschutzgebiete, abgekürzt auch einfach mit LSG bezeichnet, können von den einzelnen Bundesländern selbst bestimmt werden. Eine Kennzeichnung der Gebiete erfolgt vielfach durch entsprechende Ausschilderung. Die Landschaftsschutzgebiete sollen der Erhaltung und der weiteren Entwicklung der Natur dienen. Meist handelt es sich bei den Gebieten jedoch nicht um unberührte Naturflächen, sondern um solche, deren Naturhaushalt bereits beeinträchtigt wurde, die eine kulturhistorische Bedeutung oder eine besondere Bedeutung für die Erholung des Menschen haben. Hier seien beispielweise Flussauen oder Heidelandschaften genannt. In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Maßnahmen, Eingriffe, Vorhaben und Handlungen verboten, die dem Schutz des Gebietes zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete sind dementsprechend in den Bebauungsplänen darzustellen, da man sie bei der Bauleitplanung berücksichtigen muss. Auf Grund ihres übergeordneten Allgemeinwohls sind die Landschaftsschutzgebiete verbindlich. Neben den Landschaftsschutzgebieten gibt es noch andere Möglichkeiten ein Gebiet entsprechend zu schützen, hier ist vor allem der Zweck ausschlaggebend. Beispiel: Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Biotopschutz.

 
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