Landwirtschaftlich genutzte Flächen

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Bei der landwirtschaftlich genutzten Fläche, die häufig auch abgekürzt als LF bezeichnet wird, handelt es sich Flächen, die gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzt werden. Sie dienen dem Ackerbau, dem Gartenbau, Weinbau, Weide- und Wiesenwirtschaft. Man unterscheidet diesbezüglich die verschiedensten Kulturarten, wie beispielweise Ackerland, Gartenland, Dauergrünland, Rebland, Pappelanlagen, Obstanlagen, Korbweidenanlagen, Baumschulflächen und Kulturen für den Weihnachtsbaumverkauf, wenn diese sich nicht innerhalb eines Waldgebietes befinden. Im weiteren sine werden aber auch Brachland, Heide- und Moorflächen, sowie landwirtschaftliche Betriebsflächen, die unbebaut sind, zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gezählt. In Ausnahmefällen kann auch hier eine Baugenehmigung erfolgen, wenn es sich hierbei um Gebäude handelt, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen aufgrund ihrer eingeschränkten Nutzung in ihrer Bewertung deutlich unter denen von Baugrundstücken.

 
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