Lastenzuschuss

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Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses können bei Bedarf einen Lastenzuschuss beantragen. Dieser ist vergleichbar mit dem bekannten Wohngeld für Mieter. Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben Eigentümer, die ihre Immobilie selber bewohnen und die aufgrund ihres Einkommens, die hohe Belastung nicht selbst tragen können. Wie auch beim Wohngeld, wird der Antrag beim zuständigen Wohngeld-Amt gestellt. Bei der Überprüfung, ob ein Anspruch auf Lastenzuschuss besteht, werden verschiedene Kriterien zu Grunde gelegt: das Einkommen der Familie, die Größe der Familie und auch die Größe und das Alter der Immobilie. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie auch bei Eigentum einen Anspruch auf „Wohngeld“ haben. Dieses kann auch beantragt werden, wenn auf Grund der hohen Betriebs- oder Instandhaltungskosten, die Familie Not leiden muss. Grundsätzlich wird der Lastenzuschuss immer nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt (in der Regel ein Jahr). Nach Ablauf dieses Jahres muss ein erneuter Antrag gestellt werden, bei dem auch die persönlichen Umstände neu überprüft werden.

 
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