Lastschrifteinzugsermächtigung
Bei der Lastschrifteinzugsermächtigung handelt es sich um ein spezielles Verfahren der Lastschrift. Hierzu gibt es noch ein zweites Verfahren, welches als Abbuchungsverfahren bezeichnet wird. Die Einzugsermächtigung ist jedoch eine Methode, die sehr bekannt und weit verbreitet ist. Bei der Einzugsermächtigung erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, die fälligen Beträge direkt von seinem Konto einzuziehen. Die Erlaubnis erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger in der Regel in schriftlicher Form. Dies kann formlos geschehen, viele Zahlungsempfänger haben diesbezüglich jedoch ein spezielles Formular entwickelt, welches nur ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die Einzugsermächtigung kann für eine einmalige Zahlung erteilt werden oder aber auch für immer wiederkehrende Zahlungen, wie beispielweise Strom oder Miete. Dieser Einzugsermächtigung kann der Zahlungspflichtige jederzeit wiederrufen. Der Zahlungspflichtige, kann der Lastschrift bei seiner Bank wiedersprechen, falls sein Konto unberechtigt belastet wird. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Lastschriftrückgabe.

