Leistungsverzeichnis

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Wer ein Haus errichten lassen möchte, der muss mit einem Unternehmen seiner Wahl einen Bauvertrag abschließen. Hierzu holt er in der Regel zunächst Angebot von den verschiedensten Unternehmen ein. Grundlage für diese Angebote bildet das Leistungsverzeichnis. In der Regel erstellt der Architekt das Leistungsverzeichnis. Inhaltlich findet man hier eine genaue Auflistung aller vom Bauhandwerker zu erbringenden Leistungen, die genauen Materialangaben und deren Mengen, Für jedes Gewerk wird das Leistungsverzeichnis einzeln ausgeschrieben. Nähere Angaben über den Inhalt des Leistungsverzeichnisses und Angaben darüber, was dieses im einzelnen enthalten sollte, können Interessierte in der VOB (Verdingungsverordnung für Bauleistungen) nachlesen. Allerdings handelt es sich hierbei um keine gesetzliche Grundlage, sondern sie dient lediglich Arbeitsgrundlage, die zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden kann. Dementsprechend sollten im Leistungsverzeichnis alle zu erbringenden Arbeiten (Leistungen) nicht nur eindeutig und vollständig, sondern auch leicht verständlich aufgelistet werden. Die jeweiligen Unternehmen können so ihre Preise für die einzelnen Leistungen in das Leistungsverzeichnis eintragen und so einfach und schnell ihr Angebot abgeben.

 
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