Liebhaberobjekt

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Der Begriff Liebhaberobjekt wird in vielen Bereichen verwendet. Im Immobilienbereich spricht man von einem Liebhaberobjekt, wenn es sich bei der Immobilie um etwas mehr oder weniger Besonderes handelt und daher nur wenige Menschen als Käufer für die Immobilie in Betracht kommen. Dies kann beispielweise aufgrund der Lage zutreffen: ein einzelnes Haus im Wald spricht nur die wenigsten Menschen als Käufer an. Oder auch eine besondere architektonische Gestaltung kann den Kaufinteressentenkreis stark einschränken. Zuletzt kann auch die Einrichtung und Ausstattung des Hauses dazu führen, dass nur bei wenigen Leuten echtes Kaufinteresse geweckt wird (zum Beispiel goldene Wasserhähne). Die Wiederverkäuflichkeit solcher Immobilien ist in diesen Fällen nur begrenzt gegeben, daher werden sie als Liebhaberobjekte bezeichnet. Auch im steuerlichen Bereich wird der Begriff gerne verwendet. Man spricht dann von einer Liebhaberobjekt, wenn es zur Gewinnung von Einnahmen erworben wird, aber jahrelang keine Gewinne erzielt werden. Ähnlich sieht es bei Gewerben aus, die keine Gewinne erzielen. Das Finanzamt spricht in diesen Fällen von einer Liebhaberei. Die Verluste sind dann steuerlich nicht geltend zu machen.

 
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