lineare Abschreibung

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Bei der Linearen Abschreibung werden die gesamten Anschaffungs- oder auch Herstellungskosten von einem Wirtschaftgut gleichmäßig auf die Abschreibungsjahre verteilt. Die Anzahl der Abschreibungsjahre ergibt sich aus der Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsgutes. Grundsätzlich bedeutet dies, dass in jedem Wirtschaftsjahr der selbe Betrag gutgeschrieben wird. Am Ende der gesamten Nutzungsdauer wurde demzufolge das Wirtschaftgut komplett abgeschrieben. Allerdings bleibt ein Euro immer als ein Buchwert stehen, der als Erinnerungswert dient und erst dann aufgelöst wird, wenn das Wirtschaftgut nicht mehr existent ist. Zur Berechnung des Betrages der jährlichen Abschreibung gilt folgende einfache Formel: Die Anschaffungskosten werden durch die Nutzungsdauer geteilt. Man erhält dann den jährlichen Abschreibungssatz, der auch als AfA-Satz bezeichnet wird. Beispiel: Wenn ein Unternehmen eine Maschine im Wert von 35.000 Euro anschafft und man eine Nutzungsdauer von 7 Jahren zugrunde legt, so ergibt sich ein jährlicher AfA-Satz von 5.000 Euro, der als Kalkulationsgrundlage für den Aufwand dient. Es werden also jedes Jahr ein Siebtel der Anschaffungskosten abgeschrieben.

 
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