Loggia
Der Begriff Loggia stammt von dem italienischen Wort „Loge“ ab. Hierunter versteht man ein bestimmtes Bauelement innerhalb der Architektur. In der Regel handelt es sich bei der Loggia um eine Art Freisitz, der nicht über die Bauflucht hervorspringt, wie es beispielweise bei einem Balkon der Fall ist. Dadurch ergibt sich, dass die Loggia an drei Seiten geschlossen ist und nur der Frontbereich geöffnet. Die Abgrenzungen der Loggia stellen in der Regel die Außenwände des Gebäudes. Die Loggia kann sowohl im Erdgeschoss eines Gebäudes liegen, als auch in den darüber liegenden Geschossen. Loggien finden im Wohnungsbau heute sehr oft ihre Verwendung. Früher nannte man diese auch Laube oder Laubengang. Dies rührt daher, dass dieser Bereich vielfach zur der Hauseingangtür führte und nicht, wie heute üblich, als Freisitz genutzt wurde. Bei der Berechnung der Nutzfläche einer Wohnung ist zu beachten, dass die Bodenfläche der Loggia mit hinzugerechnet wird – anders ist es jedoch bei Terrassen und Balkonen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Paragrafen 17 des Mietrechtgesetzes.

