Mängelhaftung
Bei der Mängelhaftung handelt es sich um die Gewährleistung eines Auftragnehmers gegenüber seinem Auftraggeber. Diese Mängelhaftung beginnt grundsätzlich mit der Bauabnahme. Die Dauer der Mängelhaftung ist sehr unterschiedlich – ausschlaggebend ist hierfür die jeweilige Vertragsgrundlage. Dementsprechend kann das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegen. Nach der Verdingungsverordnung für Bauleistungen beträgt die Mängelhaftung lediglich zwei Jahre, nach dem bürgerlichen Gesetzbuch sind es fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist kann der Bauherr die vertragsgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen verlangen und das jeweilige Bauunternehmen muss für alle Mängel haften. Bei der Verdingungsverordnung reicht es in der Regel den jeweiligen Bauunternehmer schriftlich die Mängel anzuzeigen und ihn aufzufordern diese zu beseitigen. Bei Verträgen, bei denen das BGB zu Grunde liegt, ist es dagegen häufig erforderlich seinen Anspruch auf gerichtlichem Wege einzuklagen.

