Makler

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Der Makler, der früher auch als Mäkler bezeichnet wurde, ist ein Vermittler von unterschiedlichen Verträgen, Dingen und Dienstleistungen. Je nach dem welche Vermittlung der Makler betreibt unterscheidet man diesen, wie beispielweise Versicherungs-, Börsen- oder Immobilienmakler, Handelsvertreter, Reisender oder auch Personalvermittler. Die rechtlichen Grundlagen für den Beruf des Maklers finden sich in der Makler- und Bauträgerverordnung, sowie im bürgerlichen Gesetzbuch (Maklervertrag) und dem Handelsgesetzbuch (Handelsmakler). Grundsätzlich muss man zwischen dem Nachweismakler und dem Vermittlungsmakler jedoch unterscheiden. Der Nachweismakler benennt lediglich Interessenten, tritt mit diesen aber nicht in Verbindung. Anders ist es beim Vermittlungsmakler. Er hat die Aufgabe Interessenten zu gewinnen und zum Abschluss eines Vertrages zu führen. Dabei muss er als Vermittler neutral gegenüber beiden Vertragspartnern sein und deren Interessen berücksichtigen. Um einen Vertrag abzuschließen kann es notwendig sein, mit beiden Vertragsparteien zu verhandeln. Der Makler selbst arbeitet auf Erfolgsbasis, dass heißt er erhält sein Honorar in Form einer Provision oder im Immobilienbereich eine Courtage.

 
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