Maklercourtage

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Bei der Maklercourtage, die oft auch einfach als Courtage bezeichnet wird, handelt es sich um die Vermittlungsgebühren, die ein Makler erhält. Der Begriff „Courtage“ stammt von dem französichen Wort „courtier“ ab, welches übersetzt soviel „Makler oder Agent“ bedeutet. Die Courtage des Maklers kann sowohl bei Immobiliengeschäften als auch bei Börsengeschäften anfallen. Hinzu kommen noch einige andere Dienstleistungssektoren bei denen eine Courtage anfällt. Im Bereich der Immobilien wird eine Courtage nicht nur dann verlangt, wenn um die Vermittlung eines Kaufes geht, sondern vielfach auch bei der Vermietung. Immer dann, wenn ein Makler als Vermittler auftritt, fällt auch eine Courtage an. Beim Erwerb einer Immobilie beläuft sich die Courtage in der Regel auf vier bis sechs Prozent des Kaufpreises, bei der Vermietung ist es dagegen eine bestimmte Anzahl an Monatsmieten. Besondere Vereinbarungen sind jedoch möglich. Bevor der Makler eine Courtage verlangen kann, muss er eine Maklervereinbarung getroffen haben, diese kann auch mündlich getroffen werden. Nicht immer muss die Courtage seitens des Käufers oder des Mieters getragen werden. Manchmal übernimmt der Verkäufer bzw. der Vermieter diese und in anderen Fällen teilen sich die Courtage beide Partner.

 
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